Kompensationsflächenpools

 

 

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen sind. Eingriffe, das sind Bauvorhaben, wie z.B. Gewerbe- oder Wohnbaugebiete, die in der freien Landschaft geplant werden, müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden ausgeglichen werden. Wie diese Maßnahmen aussehen, wird im Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag geregelt.

Das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz erlauben neben den Ausgleichsmaßnahmen auch externe Kompensationsmaßnahmen in Flächenpools.

Dort werden fachlich fundiert Maßnahmen gebündelt, die auf größerer Fläche zu größeren Erfolgen im Naturschutz führen, als dezentrale kleinflächige Einzelmaßnahmen.

 

Wir begleiten kommunale und private Flächenbesitzer bei der Einrichtung von Kompensationsflächenpools.

In Zusammenarbeit mit dem Flächeneigentümer suchen wir geeignete Flächen, erarbeiten Maßnahmenplanungen zur ökologischen Aufwertung, stimmen diese mit den zuständigen Fachbehörden ab und begleiten das Genehmigungsprocedere bis hin zum anerkannten Flächenpool mit Ökokonto.

Auch im Anschluss an die Genehmigung stehen wir dem Poolbetreiber weiter mit Rat und Tat zur Verfügung:

Auf Wunsch übernehmen wir:

  • Ausführungsplanungen, Pflanzpläne, Pflanzenauswahl inkl. Bestellung und geeigneter Pflanzen und Koordination der Lieferung
  • Koordination und Durchführung von Pflegemaßnahmen
  • Übernahme der jährlichen Berichtspflichten gegenüber Behörden
  • Monitoring, Sicherstellung der naturschutzfachlichen Zielerreichung

 

Insbesondere für private Flächenpoolbetreiber kann unsere langjährige Vermarktungstätigkeit im Verkauf von ökologischen Werteinheiten von großem Nutzen sein.

Wir bieten auf Wunsch:

  • Vermarktung von ökologischen Werteinheiten
  • Abstimmung mit Interessierten Vorhabenträgern
  • Vertragliche Begleitung der Abbuchung vom Ökokonto
  • Führung des Ökokontos
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